Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von Erhard Roth mit Sitz in Hohennauener Str. 11, 14712 Rathenow

der diese gegenüber seinen Kunden / Vertragspartnern im Rahmen der angebotenen Dienste von Erhard Roth erbringt. Geschäftsbedingungen des Kunden, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen oder über diese hinausgehen, haben ohne eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch Erhard Roth keine Geltung.

 Vertragsgegenstand

  1. Erhard Roth erbringt die Dienste dem Kunden gegenüber entsprechend seinem gewählten Tarif (Leistungsbeschreibung entspricht den Tarifangaben) und in Absprache mit dem Kunden unter Verwendung der bei seiner Registration vorgenommenen Angaben. Erhard Roth erbringt aufgrund des persönlichen Umganges mit Dritten, also Kunden des Vertragspartners, wie es dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers entspricht. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des gewählten Tarifes, ebenso wie die entstehenden Kosten.

  2. Abweichende AGB, Leistungsbeschreibungen und Preise erkennt Erhard Roth nicht an, es sei denn diese sind schriftlich mit dem Kunden vereinbart.

  3. Erhard Roth ist berechtigt, angebotene Preise, Leistungsbeschreibungen und diese AGB mit einer Frist von 30 Tagen (vier Wochen) im Voraus zu ändern. Die Änderungen werden von Erhard Roth dem Kunden per E–Mail bekanntgegeben. Erhard Roth verwendet hierzu die im Kunden– Account hinterlegte E–Mail-Adresse des Kunden, welche im Anmeldeprozess als gültig und erreichbar verifiziert wurde. Mit Nutzung der E–Mail Benachrichtigung wird die Schriftform gewahrt, der Kunde erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden. Zugleich wird der Kunde darauf hingewiesen, dass er innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen schriftlich widersprechen kann. In diesem Fall wird das Vertragsverhältnis zum jeweils nächsten Kündigungstermin aufgelöst, eine Unterlassung der Einwendung gilt als Bestätigung und Akzeptanz der Änderungen durch den Kunden (stillschweigende Vereinbarung).

  4. Gehört zur Leistung des gewählten Tarifes eine Benachrichtigung über einen Anrufeingang und/oder Inhalt, so ist Erhard Roth nur die rechtzeitige und ordnungsgemäße Absendung der Nachricht schuldig. Der rechtzeitige Abruf obliegt dem Kunden und/oder dritter Parteien, welche zur Zustellung und/oder Weiterleitung genutzt werden wie z. B. Mobilfunkprovider oder Internet–Zugangsprovider. Eine verspätete Zustellung durch Dritte liegt nicht im Aufgabenbereich von Erhard Roth, der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden.

  5. Erhard Roth verpflichtet sich, alle Dienste stets mit größter Sorgfalt auszuführen. Es kann jedoch nicht völlig ausgeschlossen werden, dass Informationen in Einzelfällen unvollständig, inhaltlich unklar oder unrichtig an Erhard Roth übermittelt bzw. von Mitarbeitern von Erhard Roth unvollständig, inhaltlich unklar oder unrichtig verstanden und weitergeleitet werden. Eine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Informationen wird nicht übernommen.
  6. Stellt Erhard Roth dem Kunden je nach gewähltem Tarif weitere Leistungen zur Verfügung (z. B. zusätzliche Telefonnummern ö. ä.), so bleibt sie ebenfalls Inhaber sämtlicher Rechte hieran. Die Befugnis zur Nutzung durch den Auftraggeber ist auf die Vertragslaufzeit beschränkt. Ein Anspruch auf Überlassung nach Ablauf der Vertragslaufzeit besteht nicht. Dies gilt auch für solche Leistungen, die erst nach Vertragsschluss durch Erhard Roth eingeführt werden.

Vertragsbeginn und Zustandekommens des Vertrages

  • Der Vertrag kommt zwischen Erhard Roth und dem Kunden mit der vorläufigen Registrierung durch den Kunden dadurch zustande, dass Erhard Roth die Registrierung des Kunden mit der Bereitstellung der Leistung (Account) annimmt.
  • Zudem kann Erhard Roth vom Kunden die Vorlage von handels–, gesellschafts–, gewerbs– und/oder steuerrechtlichen Unterlagen verlangen, die seine Eigenschaft als Unternehmer belegen. Bis zum Eintreffen und der Prüfung der Unterlagen ist Erhard Roth berechtigt, die Aktivierung der einzelnen Dienste aufzuschieben.

Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde verpflichtet sich, Dienstleistungen von Erhard Roth weder zum Abruf noch zur Verbreitung von Inhalten zu verwenden, die gegen gesetzliche Bestimmungen gleich welcher Art verstoßen. Er hat jeglichen Eindruck im Rechts– und Geschäftsverkehr zu vermeiden, von ihm zu verantwortende Inhalte seien Erhard Roth zuzurechnen.

  2. Der Kunde hat selbständig dafür Sorge zu tragen, dass die technischen Einrichtungen, über die er Benachrichtigungen empfängt (Mobiltelefon, Faxgerät etc.) empfangsbereit sind und trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass eventuelle Anrufweiterleitungen seiner Anschlüsse auf die Erhard Roth –Rufnummern korrekt geschaltet sind.

  3. Der Kunde verpflichtet sich, Erhard Roth unverzüglich über Änderungen der Rechtsform, der gesetzlichen Vertretung, der Anschrift oder seiner Kontoverbindung zu unterrichten.

  4. Kommt der Kunde einer seiner Verpflichtungen aus den Absätzen 1 bis 3 dieses Paragrafen nicht nach, ist Erhard Roth berechtigt, gegenüber Dritten dies zu offenbaren. Weitere Rechte, insbesondere das Recht zur außerordentlichen Kündigung, bleiben hiervon unberührt. Erhard Roth behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vor.

  5. Der Kunde verpflichtet sich, seinen Erhard Roth Account vor dem unbefugten Zugang durch Dritte zu schützen, insbesondere die ihm zugewiesenen Passwörter – beispielsweise durch regelmäßige Änderung – zu sichern und durch angemessene Maßnahmen vor Verlust zu schützen. Er ist für alle Schäden, die aus der Weitergabe oder Bekanntgabe seines Passwortes entstehen, verantwortlich, es sei denn, die Schäden sind nachweislich von Erhard Roth zu vertreten.
    (6) Der Kunde, soweit er einer vertraglichen oder gesetzlichen Schweigepflicht unterliegt, erklärt hiermit, dass Erhard Roth zum Zwecke der Vertragserfüllung nicht gegen diese Schweigepflicht verstößt. Er stellt Erhard Roth von allen Ansprüchen Dritter frei, soweit aufgrund der Pflicht des Kunden zur Verschwiegenheit gegen Erhard Roth vorgegangen wird.

Pflichten Erhard Roth 

  1. Erhard Roth behält sich eine zeitweilige Beschränkung oder Unterbrechung der Dienste aus wichtigem Grund vor, insbesondere bei kurzzeitiger Belegung aller Sekretariatsplätze wegen nicht vorhersehbaren, überdurchschnittlichen Anrufaufkommens, Wartungsarbeiten, Reparaturen etc., die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb notwendig sind, technisch notwendiger Änderungen am System. Erhard Roth wird alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um derartige Beschränkungen zu vermeiden bzw. so gering wie möglich zu halten und den Kunden bei absehbar längeren Beschränkungen in geeigneter Weise unterrichten.

  2. Erhard Roth ist berechtigt, sämtliche Pflichten durch Dritte im Auftrag erfüllen zu lassen, sofern der Dritte die gleichen Sicherheits– und Verschwiegenheitsstandards einhält, wie Erhard Roth und soweit dem nicht berechtigte Interessen des Kunden entgegenstehen. Der Kunde nimmt die erbrachte Leistung als Leistung von Erhard Roth an.

  3. Erhard Roth verpflichtet sich, ihre Leistungen ordentlich und sorgfältig zu erbringen. Da Erhard Roth im Rahmen ihrer Leistungserbringung auf die Hilfe und Unterstützung von Dritten, insbesondere Telekommunikationsunternehmen, auf die sie keinen Einfluss hat, angewiesen ist, obliegt ihr keine Pflicht zur 100%igen Erreichbarkeit.

  4. Erhard Roth hat mit allen Mitarbeitern eine vollumfängliche Verschwiegenheitsvereinbarung zu treffen.

Zahlungsmodalitäten und Zahlungsverzug

  1. Das Leistungsentgelt richtet sich nach der jeweils vereinbarten Preisliste. Die Preise sind Nettopreise und verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die nutzungsabhängigen Leistungsentgelte werden nach den tatsächlich erbrachten Leistungen, also insbesondere Annahme und Bearbeitung von Anrufen oder sonstigen Aufträgen berechnet. Die Zahlungspflicht für Anrufe besteht für alle an die Erhard Roth –Rufnummern des Auftraggebers gerichteten Anrufe, auch für solche ohne verwertbares Kommunikationsergebnis (Verwählt, Fax an Telefon, Störanrufer etc.), es sei denn, die Erhard Roth hat die Anrufe zu vertreten. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

  2. Abrechnungszeitraum ist jeweils ein Monat, beginnend mit dem Kalendertag des Vertragsbeginns. Auf Verlangen einer Vertragspartei kann ein abweichender Beginn des Abrechnungszeitraums festgelegt werden.

  3. Die Grundgebühren (sofern optional gewählt, z. B. für eine optional gebuchte Ortsrufnummer) werden jeweils mit Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums fällig. Die nutzungsabhängigen Leistungsentgelte werden – vorbehaltlich des Absatzes 6 – mit Ablauf des Abrechnungszeitraums fällig, in dem die Dienste in Anspruch genommen wurden.
  4. Erhard Roth behält sich das Recht vor, die Leistungsentgelte mit einer Vorlauffrist von vier Wochen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Preiserhöhungen durch Dritte eintreten.
  5. Dem Kunden wird in der Regel monatlich eine Rechnung per E–Mail übermittelt. Erhard Roth lässt dem Kunden die Rechnung auf dessen Wunsch auch per Post zukommen, wobei grundsätzlich ein Betrag i.H.v 3,90 Euro pro Rechnung für den postalischen Versand fällig wird. Auf diese Kosten wird beim Versand per E-Mail verzichtet. Die Rechnungsstellung erfolgt im Monat nach dem Abrechnungsmonat.
  6. Die Bezahlung der Rechnung erfolgt unbar durch folgende Zahlungsmittel: Zahlung per Rechnung oder alternativ per Lastschriftverfahren für deutsche Bankkonten; monatliche Rechnungsstellung.
  7. Für die Nichteinlösung von Lastschriften bzw. die spätere Rücknahme von Gutschriften vereinbaren die Parteien eine pauschale Kostenentschädigung von EUR 8,00 pro Fall. Die Geltendmachung eines höheren Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
  8. Die Leistungsentgelte sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Ab dem 15. Kalendertag nach dem Rechnungsdatum befindet sich der Kunde in Verzug. Im Verzugsfall ist Erhard Roth berechtigt, gegenüber den Kunden Zinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes p. a. zu fordern. Falls Erhard Roth in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist diese berechtigt, diesen geltend zu machen.
  9. Im Fall des Verzugseintritts ist Erhard Roth berechtigt, die einzelnen Dienste bis zur endgültigen Begleichung des offenen Rechnungspostens kostenpflichtig zu suspendieren. Die Suspendierung lässt die Pflicht zur Zahlung von nutzungsabhängigen Entgelten, insbesondere von monatlichen Grundentgelten für z. B. Servicenummern, unberührt.
  10. Der Kunde hat Einwände gegen die Rechnung innerhalb von zwei (2) Wochen nach Rechnungsdatum substantiiert schriftlich zu erheben. Einwände berechtigten den Kunden nicht, bereits gezahlte Beträge zurückzufordern (Rücklastschrift). Erkennt Erhard Roth die Einwände ganz oder teilweise an, erstattet Erhard Roth zu viel gezahlte Beträge dem Kunden
  11. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder diese durch Erhard Roth anerkannt wurden. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen (Einzel–) Vertragsverhältnis beruht.
  12. Überschreiten die Gebühren eine Höhe von 500 EUR je Woche, ist Erhard Roth berechtigt, den Abrechnungsturnus auf wöchentliche Rechnungsstellung zu ändern oder eine Sicherheitskaution zu verlangen.



Haftung

  1. Die Haftung für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit des Erhard Roth verursacht worden sind, wird ausgeschlossen.
  2. Steht dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zu, ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
  3. Für schadensverursachende Ereignisse, die auf Übertragungswegen des Telekommunikationsproviders oder in einer Vermittlungseinrichtung des Telekommunikationsproviders eingetreten sind, haftet Erhard Roth dem Kunden nur insoweit, als der Telekommunikationsprovider nach den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes oder der Telekommunikation–Kundenschutzverordnung in der jeweils geltenden Fassung gegenüber Erhard Roth haftet.
  4. Der Kunde haftet Erhard Roth gegenüber für alle Schäden, die aus der Verletzung der in “§ 4. Pflichten des Kunden“ vereinbarten Pflichten entstehen. Pauschal vereinbaren die Parteien einen Schadensersatz in Höhe von EUR 250 für jeden Fall der Zuwiderhandlung. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist dadurch nicht ausgeschlossen.

 

Datenschutz

Auf die auf der Homepage des Erhard Roth ersichtliche Datenschutzerklärung unter https://telefonprofi-roth.de/datenschutzerklarung wird hier verwiesen.

Kündigung

  1. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die Parteien berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit zum Ende des Folgemonates zu kündigen. Die Kündigungserklärung kann in Text– oder Schriftform erfolgen. Die mündliche Kündigung wird ausgeschlossen.
  2. Den Parteien bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: Der Kunde ist mit der Zahlung für eine Rechnung mehr als vierzehn (14) Tage in Verzug oder der Kunde verstößt wiederholt schuldhaft gegen die ihm aus dem Vertragsverhältnis mit Erhard Roth obliegenden Pflichten.

Sonstige Regelungen

  1. Der Kunde stellt Erhard Roth von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich im Zusammenhang mit einem Verstoß des Kunden gegen seine vorstehenden Pflichten ergeben und hält Erhard Roth insoweit schadlos.
    Die Erledigung der Servicedienstleistungen liegen im zeitlichen und organisatorischen Ermessen von Erhard Roth.
  2. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN–Kaufrechts.
  3. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; alle anderen Formen werden ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
  4. Bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser AGB bzw. des mit Erhard Roth geschlossenen Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen und der Intention der Parteien möglichst nahekommt; dasselbe gilt im Falle einer Lücke.
  5. Leistungs– und Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche und Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin.